Es müssen wenigstens kurz die Überlegungen genannt werden, von denen sich die Behörde hat leiten lassen und auf die sich ihr Entscheid stützt. Gestützt auf den Ausgang des vorliegenden Verfahrens bleibt diese Gehörsverletzung ohne weitere Folgen. Sie ist jedoch im Kostenpunkt zu berücksichtigen (vgl. Ziffer 3 nachfolgend).