Mit Gesamtentscheid vom 30. April 2021 erteilte die Gemeinde Herzogenbuchsee die Baubewilligung sowie die weiteren erforderlichen Bewilligungen. 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 2. Juni 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 30. April 2021 und die Erteilung des Bauabschlags für das Bauprojekt. 1/9 BVD 110/2021/94