betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Herzogenbuchsee vom 30. April 2021 (Baugesuch Nr. 0979 / 2020-028; Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 27. April 2020 bei der Gemeinde Herzogenbuchsee ein Baugesuch für den Neubau eines Mehrfamilienhauses (MFH) mit drei Wohneinheiten auf der Parzelle Herzogenbuchsee Grundbuchblatt Nr. H.________ ein. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache.