b) Die Baubewilligung für den nördlichen Abstellplatz vor dem Carport wird unter der Auflage erteilt, dass kein anderes Fahrzeug auf dem Vorplatz stehen darf, wenn ein Fahrzeug aus dem Carport herausfährt. Im Übrigen wird der Bauentscheid der Gemeinde Frutigen vom 20. Mai 2021 bestätigt und die Beschwerde des Beschwerdeführers 1 vom 31. Mai 2021 abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Die Bewilligung für die Erweiterung des Strassenanschlusses am I.________weg Nr. P.________ wird entsprechend Ziffer 1 angepasst. 3. Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers 2 wird nicht eingetreten.