Das TBA OIK I geht in seinem Fachbericht weiter davon aus, die Ausfahrt aus dem Carport bei gleichzeitiger Belegung der beiden Längsparkfelder könne in den allermeisten Fällen mit einer Längsverschiebung des Fahrzeuges vom nördlichen Parkfeld auf dem Vorplatz vor die Eingangstüre des Einfamilienhauses ermöglicht werden. Bei freiem südlichen Abstellplatz, könne dieses entsprechend genutzt werden. Jedoch befindet sich das vom nördlichen Abstellplatz wegmanövrierte Fahrzeug dann in der Sichtberme des Fahrzeuges im Carport, was die Verkehrssicherheit erheblich gefährdet und einer Bewilligung entgegensteht.