11 und 13 der VSS-Norm 40273A ändert vorliegend gemäss dem TBA OIK I nichts an der Bewilligungsfähigkeit, da selbst bei dieser Beobachtungsdistanz und einer praxisgerechten Positionierung des abgestellten Fahrzeugs die Sichtweite Richtung Süden deutlich unterschritten würde.29