30 km/h aus. Die Knotensichtweite bei 30 km/h beträgt gemäss Ziff. 12.1 der VSS-Norm 40273A zwischen 20 und 35 m. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung ist es unwahrscheinlich, dass ein Fahrzeug dermassen genau auf den südlichen Abstellplatz parkiert wird, dass eine Knotensichtweite, wie von der Beschwerdegegnerschaft in ihrer eingereichten Skizze eingezeichnet, von knapp 20 m möglich sein könnte. Bei einem solchen Parkieren wäre das Aussteigen auf der einen Seite verunmöglicht. Vielmehr ist in der Praxis damit zu rechnen, dass das Fahrzeug mit grösserem Abstand zum Haus parkiert wird, damit beiderseitig bequem ein- und ausgestiegen werden kann.