Auf dem I.________weg gilt eine signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Knotensichtweite bei 50 km/h beträgt gemäss Ziff. 12.1 der VSS-Norm 40273A zwischen 50 und 70 m. In casu ist bei einer Beobachtungsdistanz von 3 m – wenn überhaupt – eine Knotensichtweite von gerade einmal 20 m eingehalten und das nur, wenn das Fahrzeug perfekt gemäss projektiertem Abstellplatz direkt ans Haus geparkt wird. Die erforderliche Knotensichtweite bei der geltenden Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ist damit vorliegend offensichtlich nicht annähernd erreicht. Die Gemeinde Frutigen und die Beschwerdegegnerschaft gehen für die Bemessung der Knotensichtweite aber von einer Höchstgeschwindigkeit von