(Beobachtungsdistanz von 5 m) im Sichtfeld für ein aus dem Carport fahrendes Auto steht, führt dies zu einer Knotensichtweite von nur gut 10 m. Fährt das Fahrzeug rückwärts aus dem Carport hinaus, versperrt damit bei einer Beobachtungsdistanz von 5 m bereits das Haus die Sicht. Geht man von der für vorwärts gerichtete Fahrzeuge üblichen Beobachtungsdistanz von 3 m aus, wie es die Beschwerdegegnerschaft mit ihrer eingereichten Skizze tut, steht das Haus nicht mehr im Sichtfeld.