Dies dürfte gemäss dem TBA OIK I somit auch der Fall sein, wenn die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit oder erst recht wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h berücksichtigt würde. Da zudem in den meisten Fällen rückwärts aus dem Carport gefahren werde, sei die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet, wenn das südliche der beiden Parkfelder besetzt sei.