Das TBA OIK I mutmasst weiter, dass selbst bei Tempo 30, einer Reduktion der Beobachtungsdistanz auf 2,50 m (was gemäss VSS-Norm 40273A Ziffer 13 unter Umständen möglich ist) sowie unter Berücksichtigung einer praxisgerechten Positionierung des Parkfeldes zwischen Strasse und Gebäude und nicht wie auf der eingereichten Skizze der Beschwerdegegnerschaft ohne Abstand vom Gebäude, die erforderliche Sichtweite Richtung Süden deutlich unterschritten werde. Dies dürfte gemäss dem TBA OIK I somit auch der Fall sein, wenn die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit oder erst recht wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h berücksichtigt würde.