Für die Bestimmung der Sichtweiten von privaten Ausfahrten in öffentliche Strassen ist die VSS- Norm 40273A25 anwendbar. Diese Norm legt die Abmessungen der Sichtfelder fest, die vorhanden sein müssen, damit ein vortrittsbelastetes Fahrzeug den vortrittsberechtigten Verkehr kreuzen oder in diesen einbiegen kann. Das Sichtfeld ist von allen Hindernissen frei zu halten, die ein Motorfahrzeug oder ein leichtes Zweirad verdecken könnten. Dies gilt auch für Pflanzenwuchs, 18 Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11). 19 Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1). 20 Baureglement der Einwohnergemeinde Frutigen vom März 2012, genehmigt durch das Amt für Gemeinden und