e) Die Verkehrssicherheit verbietet die Anlage von Abstellplätzen an Stellen der Bauverbotszone, an denen die parkierten Fahrzeuge die Verkehrsübersicht beeinträchtigen würden, also anstossend an den Kreuzungsbereich von Strassen oder auf der Innenseite von Strassenbiegungen. In jedem Fall ist das Lichtraumprofil gemäss Art. 83 Abs. 3 SG von 50 cm einzuhalten.22 Entlang einer geraden Strasse – wie in vorliegendem Fall die beiden Längsparkfelder entlang des I.________weges – sind Längsparkfelder in der Regel bezüglich der Verkehrsbeeinträchtigung unproblematisch, da sowohl die Einfahrt wie die Wegfahrt vorwärts und mit gutem Überblick auf den Verkehr geschieht.