b) Die Gemeinde macht geltend, die aktuelle Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h sei in der Praxis nicht realistisch, weshalb gemeindeintern bereits beschlossen sei, in allen Quartieren neu generell Tempo 30 einzuführen. Strassenanschlussbewilligungen würden nach den Vorgaben von Tempo 30 beurteilt. Die einschlägigen Sichtlinien und Sichtfelder am I.________weg Nr. P.________ seien eingehalten. Sie erachtet es ausserdem als glaubwürdig, dass die Parkplätze nur in Ausnahmefällen von Besuchern benutzt werden und daher nicht mit zusätzlichen Manövern zu rechnen sei.