a) Der Beschwerdeführer 1 bringt in seiner Beschwerde und im Verfahren zusammenfassend vor, die Verkehrssicherheit werde durch die beiden Längsparkfelder beeinträchtigt. Er bemängelt das Vorgehen der Gemeinde, indem sie bereits 2012 festgestellt habe, dass der I.________weg den bestehenden Verkehr nicht mehr aufnehmen könne, gleichzeitig jedoch weitere Einstellhallen und Aussenparkplätze bewilligt habe. Zur Situation am I.________weg Nr. P.________ bringt er vor, der Vorplatz werde bei Gegenverkehr von Seite der M.________gasse als Ausweichstelle genutzt.