Es bestehe ein offensichtlicher Interessenskonflikt für Herrn B.________ in vorliegendem Geschäft. Die Ausstandregeln seien demnach verletzt. b) Die Gemeinde bringt in ihrer Stellungnahme vom 7. Juli 2021 hierzu vor, der Gemeinderat Hochbau sei rechtmässig gewählt und gemäss der Gemeindeordnung (GO11) verpflichtet, die demokratischen Entscheide der Hochbaukommission (fünf Mitglieder) zusammen mit dem Bauverwalter zu unterzeichnen. Es habe weder eine berufliche, politische, persönliche noch verwandtschaftliche Ausstandspflicht vorgelegen.