d) Der Beschwerdeführer 1 ist Alleineigentümer der Liegenschaft Parzelle Frutigen Gbbl. Nr. A.________. Diese liegt ebenfalls am I.________weg und Luftlinie ca. 35 m von der Bauparzelle entfernt. Der Beschwerdeführer 1 ist demnach im Sinne der obgenannten Ausführungen unmittelbar in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen, damit auch materiell beschwert und folglich zu Beschwerdeführung legitimiert. Auf seine form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist demnach einzutreten.