3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet4, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Weiter holte das Rechtsamt einen Fachbericht des Tiefbauamtes des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I (TBA OIK I) bezüglich der Verkehrssicherheit ein. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Fachbericht des TBA OIK I zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. Davon machten der Beschwerdeführer 1 und 2 sowie die Gemeinde Gebrauch. Inhaltlich beantragt die Gemeinde im Verfahren die Abweisung der Beschwerden.