2. Dagegen reichten der Beschwerdeführer 1 am 31. Mai 2021 und der Beschwerdeführer 2 am 7. Juni 2021 je eine Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen beide die Aufhebung des Bauentscheids vom 20. Mai 2021 und die Verweigerung der Baubewilligung. Sie machen einerseits geltend, die den Bauentscheid unterzeichnenden Personen seien befangen und hätten in den Ausstand zu treten gehabt. Andererseits bringen sie zusammengefasst vor, die Erschliessung sei ungenügend, die Verkehrssicherheit dadurch gefährdet und der Fachbericht der Strassenpolizeibehörde weise Mängel auf.