Die erwähnte Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Die Gemeinde Frutigen nahm das Gesuch vom 2. November 2020 als Projektänderung zum Bauentscheid vom 19. Dezember 2018 entgegen. Gemäss den Akten und den Aussagen der 1 Vorakten, pag. 36 ff. 1/13 BVD 110/2021/93