a) In Zusammenhang mit dem Abbruch und Neubau des Weidhauses Nr. 11a bewilligte die Gemeinde eine Zufahrt, die vom Nachbargebäude Nr. 9 zum Weidhaus Nr. 11a führt. Die Strecke ist rund 120 m lang und verläuft entlang der Höhenkurve relativ eben. Bewilligt wurde ein Zufahrtsweg mit einem 80 cm breiten begrünten Mittelstreifen («Wiesenstreifen»), der in die Kofferung eingebaut wird.38 Die Beschwerdeführenden erstellten einen vollflächigen Kies- /Schotterweg ohne grünen Mittelstreifen. Sie bringen vor, der Zufahrtsweg sei gemäss der Baubewilligung erstellt worden. Der Mittelstreifen sei inzwischen begrünt.