j) Nach dem Gesagten ist der Einbau der beiden Dachflächenfenster nicht bewilligungsfähig. Die Gemeinde hat diesem Vorhaben zu Recht den Bauabschlag erteilt. Die Dachflächenfenster sind unrechtmässig. Zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes ordnete die Gemeinde den Rückbau der beiden Dachflächenfenster an. Diese Massnahme ist geeignet und erforderlich zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes. Bauvorhaben, die auch nachträglich nicht bewilligt werden können, müssen grundsätzlich entfernt werden. Der verlangte Rückbau liegt auch im öffentlichen Interesse.