h) Mit dem Einbau der zwei Dachflächenfenster wird der bereits mit einer Wand abgetrennte Dachraum über dem Wohnteil natürlich belichtet, so dass er mit geringem baulichen Aufwand zum Wohnen umgenutzt werden könnte. Die Beschwerdeführenden ersuchten im nachträglichen Baugesuch nicht um eine Vergrösserung des Wohnteils und eine solche wurde vom AGR bereits mehrfach ausgeschlossen. Für das neue Weidhaus erachtete das LANAT einen Wohnteil aufgrund der weniger betreuungsintensiven Mutterkuhhaltung nicht unbedingt als betriebsnotwendig.33 Zur Wahrung des Besitzstands konnte im Weidhaus dennoch wieder ein flächengleicher Wohnteil von rund 33 m2 erstellt werden.34