g) Das Weidhaus konnte von den Behörden nie vollständig besichtigt werden. Das AGR hielt fest, der als Strohlagerraum bewilligte Raum hinter dem «Feuerhaus» (Küche) sei am Augenschein vom 10. Februar 2020 mit fest verschraubten Platten zum Heuraum abgetrennt gewesen. Auch der darüber liegende Dachraum habe nicht uneingeschränkt besichtigt werden können.30 Es sei festgestellt worden, dass die offene Fläche über dem Wohnteil mit einer Trennwand vom Heuraum abgetrennt worden sei. Dadurch sei ein eigenständiger Raum entstanden, der mit den zwei Dachflächenfenstern belichtet werde. Eine allfällige Umnutzung dieses Raumes zu Wohnzwecken wäre mit geringem baulichem Aufwand möglich. Es sei zu