worden sei. Die Dachflächenfenster ermöglichten, den Raum mit einfachen Mitteln zu einer der BGF anrechenbare Raumreserve umzunutzen. Da die maximal mögliche BGF-Fläche des Weidhauses im baubewilligten Projekt bereits mit den Räumen Feuerhaus und Stübli im Erdgeschoss vollständig ausgeschöpft worden sei, würden zusätzliche, der BGF anrechenbare Flächen das Mass der zulässigen Wohnfläche überschreiten.