Materials würde die erstellte Metalleindeckung auch in diesem Betrachtungsperimeter über lange Zeit einen Kontrast bilden. Die Frage braucht aber nicht vertieft zu werden, weil die Metallpaneele bereits gestützt auf die Vorschriften zu Ersatzbauten für Baudenkmäler nicht bewilligungsfähig sind. Das Interesse des Denkmalschutzes steht auch raumplanungsrechtlich einer Bewilligung entgegen (Art. 34 Abs. 4 RPV20).