Dezember 2017, Möglichkeiten zum Ausbau, zur Umnutzung und Abparzellierung von temporär genutzten landwirtschaftlichen Bauten mit Wohnteil (Alphütten, Weidhäuser, Sömmerungsbetriebe, Vorsässe…) ausserhalb der Bauzonen. 14 Foto des Augenscheins vom 24. März 2016, Vorakten pag.16, Foto in den Beilagen zur Beschwerde; Inventarblatt des Bauinventars, Beilage zur Stellungnahme des AGR vom 21. Juni 2021; Foto auf dem am 20. September 2018 bewilligten Plan «Baugesuch (bestehendes Gebäude)».