c) Es ist auf verschiedenen Fotos dokumentiert, dass das frühere Weidhaus mit roten Dachziegeln eingedeckt war.14 Zu einem unbekannten Zeitpunkt wurden Wellblechelemente über die Ziegel montiert, die das Ziegeldach jedoch nicht vollständig bedeckten. Die Wellblechabdeckung erweckt den Anschein einer eher behelfsmässigen Lösung für ein sanierungsbedürftiges Dach. Die montierten Wellbleche waren irrelevant für die Einstufung des damaligen Gebäudes als Baudenkmal. 12 Angaben der Beschwerdeführenden vom 28. August 2021. 13 BSIG Nr. 7/721.0/14.4, Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern, BSIG-Information vom 18.