b) Das frühere Weidhaus stammte von 1814 und war als erhaltenswertes Baudenkmal inventarisiert. Baudenkmäler sind herausragende Objekte und Ensembles von kulturellem, historischem oder ästhetischem Wert (Art. 10a Abs. 1 BauG). Sie sind erhaltenswert, wenn sie wegen ihrer ansprechenden architektonischen Qualität oder ihrer charakteristischen Eigenschaften geschont werden sollen (Art. 10a Abs. 3 BauG). Im Bauinventar wurde das Weidhaus (frühere Gebäudenummer 2071) wie folgt beschrieben: