Es besteht kein zureichender Grund für eine Sistierung des Verfahrens gemäss Art. 38 VRPG. Es ist ungewiss, wann und mit welchem Inhalt Richtlinien zu Dachmaterialien erlassen werden. Richtlinien sind Verwaltungsverordnungen, die eine einheitliche Praxis der Verwaltungsbehörden sicherstellen sollen. Als Rechtsmittelbehörde wäre die BVD nicht daran gebunden. Hinzu kommt, dass es sich vorliegend um ein nachträgliches Baugesuch handelt.