a) Die Beschwerdeführenden beantragen eine Sistierung des Verfahrens betreffend die Dacheindeckung und die Dachflächenfenster, bis der Kanton die Richtlinien zu Dachmaterialien in der Landwirtschaftszone erlassen habe. Das AGR bringt vor, es seien Abklärungen im Gange, das Resultat sei noch offen. Vorliegend sei ein Zuwarten nicht gerechtfertigt, weil die die Eindeckung mit Metallpaneelen in Überschreitung eines anderslautenden Bauentscheids erfolgt sei.