8. Auf die Einsprache […] sei nicht einzutreten, bzw. sei diese abzuweisen.» 5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet5, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Es gab dem Einsprecher Gelegenheit, sich am Beschwerdeverfahren zu beteiligen. Mit Schreiben vom 8. Juni 2021 teilte dieser mit, dass er auf eine weitere Beteiligung verzichte. Die Gemeinde beantragt mit Stellungnahme vom 18. Juni 2021, die Beschwerde sei abzuweisen. Das AGR beantragt mit Stellungnahme vom 21. Juni 2021 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde.