1. «Der Entscheid vom 14. April 2021 sei aufzuheben. 2. Die Verfügung des AGR vom 15. Juli 2020 sei aufzuheben. 3. Die Eindeckung des Dachs mit Metallpaneelen sei zu bewilligen. 4. Eventualiter sei der Entscheid über die Eindeckung/Wiederherstellung des Dachs bis zum Erlass der kantonalen Richtlinien über das Dachmaterial auf Alp- und Weidegebäuden zu sistieren. 5. Der Kies-/Schotterweg sei in seiner jetzigen Ausgestaltung zu bewilligen und auf die Wiederherstellung sei zu verzichten. 6. Die Dachfenster seien zu bewilligen.