Hingegen verweigerte das AGR die Feststellung der Zonenkonformität für den Einbau der beiden Dachflächenfenster, für die Eindeckung des Weidhauses mit Metallpaneelen und für den Kies-/Schotterweg. Mit Teilbau-, Teilabschlags- und Wiederherstellungsverfügung vom 14. April 2021 bewilligte die Gemeinde den betonierten Laufhof/Mistplatz, die Anpassungen der ostseitigen Stallfenster im EG, die ostseitige Einwandung der Laube im OG sowie den Einbau eines WC mit Handwaschbecken im Heuraum OG (Ziff. 5.1). Den übrigen Vorhaben erteilte sie den Bauabschlag und ordnete die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes innert 90 Tagen ab Rechtskraft des Entscheids wie folgt an (Ziff. 5.2):