3. Mit Verfügung vom 15. Juli 2020 beurteilte das AGR den betonierten Laufhof, die Anpassung der ostseitigen Stallfenster, die ostseitige Einwandung der Laube sowie den Einbau eines WC mit Handwaschbecken im Heuraum als zonenkonform. Hingegen verweigerte das AGR die Feststellung der Zonenkonformität für den Einbau der beiden Dachflächenfenster, für die Eindeckung des Weidhauses mit Metallpaneelen und für den Kies-/Schotterweg.