b) Ihr Ausnahmegesuch zur Unterschreitung des Strassenabstands vom 26. Juli 2020 begründen die Beschwerdeführenden vor allem damit, dass mit dem Bau des Carports im Hinblick auf die Anschaffung eines Elektroautos und aus Engagement für die Klimaziele eine Solarfläche generiert werden könne. Andere Bereiche des Gartens seien hierfür wegen der Beschattung durch Nachbarshäuser oder Bäume weniger geeignet. Zum Haus führe ein asphaltierter Weg, welcher die Zufahrt ermögliche. Das Auto sei bisher auf diesem Weg parkiert worden.