d) Laut den unbestrittenen Angaben der Vorinstanz stammen die Ausnahmefälle, in welchen Parkierungsanlagen im Vorgartenbereich bewilligt worden sind, aus den 1970er und 1980er (sowie vereinzelt aus den 1960er) Jahren. Weil die Erstellung dieser Bauten längere Zeit zurück liegt, kann daraus nicht abgeleitet werden, dass die Vorinstanz in ständiger Praxis solche Bauten im Vorgartenbereich bewilligt und dies auch künftig tun will. Der Neubau auf der Parzelle