Die Baubewilligungsbehörde habe ihnen jedoch mitgeteilt, dass eine Begehung nicht in Frage komme und nicht zielführend sei. Insgesamt sei die Unterstützung durch die Baubewilligungsbehörde für eine gemeinsame Lösungsfindung ungenügend gewesen und Standortalternativen ungenügend diskutiert bzw. begutachtet worden. Im Beschwerdeverfahren bitten die Beschwerdeführenden nun um Unterstützung durch die BVD.