g) Die Beschwerdeführenden bringen vor, dass sie mit der Baubewilligungsbehörde gerne vor Ort oder wenigstens im direkten Gespräch Alternativen, insbesondere zum Standort, diskutiert hätten. Nachdem die Baubewilligungsbehörde ihnen mitgeteilt habe, dass dem Baugesuch der Bauabschlag drohe, hätten sie um eine erneute Vorortbegehung erbeten, um ihre Standpunkte darlegen zu können. Die Baubewilligungsbehörde habe ihnen jedoch mitgeteilt, dass eine Begehung nicht in Frage komme und nicht zielführend sei.