Parzellen zwischen der Strasse und dem Hauptgebäude kleinere Bauten stehen (G.________strasse 12a, G.________strasse 18a, G.________strasse 20a).9 Die Karten im Geoportal des Kantons Bern zeigen aber, dass auf der überwiegenden Anzahl von Parzellen im Quartier entweder keine Bauten im Vorgartenbereich stehen oder Nebenbauten hinter der Fassadenflucht der Hauptgebäude stehen und den Vorgarten frei lassen. Die Beurteilung der ortskundigen Vorinstanz zur Bebauungsstrukur bzw. zum Charakter des Quartiers ist daher nicht zu beanstanden. Dass in einigen Fällen Bauten im Vorland stehen, zerstört das Quartierbild, das immer noch stark durch grüne, oft unverbaute Vorgärten geprägt wird, nicht.