Sie hätten mit der Baubewilligungsbehörde auch Alternativstandorte diskutiert. Diese kämen aber aus verschiedenen Gründen nicht in Frage (fehlende Besonnung, Erfordernis einer zusätzlichen Zufahrtsstrasse direkt durch den Garten, schlecht einsehbare Kurve der G.________strasse etc.). Im Bauentscheid seien ihre Einwände unzureichend gewürdigt und teilweise mit falscher Begründung zurückgewiesen worden. So werde fälschlicherweise die Beurteilung des Denkmalschutzes als nicht relevant eingestuft und ausserdem bemängelt, dass auf der Baufläche beinahe 40 m2 Rasen entfernt werden müsse. Jedoch wachse heute an dieser Stelle kein Rasen, sondern «was die Natur so zu bieten» habe.