c) Die Beschwerdeführenden bringen in der Beschwerde vor, dass im Einfahrtsbereich ihres Grundstücks aus Sicherheitsgründen eine Hängebuche habe gefällt werden müssen. An dieser Stelle würden sie einen Autounterstand mit Solaranlage planen, um damit auch ein Elektroauto betreiben zu können. Eine Dach-Photovoltaikanlage auf dem Wohnhaus sei aufgrund des Denkmalschutzes nicht genehmigt worden. Die Denkmalpflege habe dem geplanten Solarcarport mit kleinen Änderungswünschen zugestimmt und aus der Nachbarschaft habe es nach Publikation des Baugesuchs keine Einsprachen gegeben. Sie hätten mit der Baubewilligungsbehörde auch Alternativstandorte diskutiert.