Parkierungsanlagen verbaut worden (hauptsächlich in den 1970er und 1980er-Jahren). Um den heutigen Charakter des Quartiers zu erhalten, sei die Freihaltung des Grünbereichs zwischen den Hauptgebäuden und den Strassen sehr wichtig. Parkierungsanlagen (Parkplätze, Autounterstände und Garagen) müssten hier hinter die strassenseitige Fassadenflucht des bestehenden Hauptgebäudes zurückversetzt werden. Laut Art. 21 und Art. 22 GBR4 seien Bauten und Anlagen so zu gestalten, dass zusammen mit ihrer Umgebung eine gute Gesamtwirkung entstehe. Die vorgesehene Lösung mit dem Autounterstand im Grünbereich vor dem Haus sei nicht im Sinne der genannten Vorschriften und könne nicht bewilligt werden.