Die Autozufahrt zum Wohngebäude ist bereits bestehend und am Ende der Zufahrt in der nordöstlichen Ecke der Parzelle befinden sich zwei bestehende Parkplätze. Geplant ist, den Autounterstand durch eine Einfahrt mit der bestehenden Zufahrt zu verbinden; der Strassenanschluss bleibt derselbe. Zwischen dem geplanten Autounterstand und dem Wohngebäude sowie im südwestlichen Teil der Bauparzelle besteht eine Grünfläche, die weiterhin bestehen bleiben soll. Das Grundstück ist von einer Hecke und Büschen umgeben.3