a) Die Beschwerdeführenden planen, den mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach ausgestatteten Autounterstand zwischen die G.________strasse und das bewohnte Hauptgebäude zu stellen: Er soll 6.80 m lang, 5.50 m breit und 3.06 m hoch werden. Das Hauptgebäude befindet sich ca. 15.50 m von der G.________strasse entfernt, während der Autounterstand in einem Abstand von 2 m parallel zur G.________strasse stehen soll. Die Distanz zwischen dem geplanten Autounterstand und dem Wohngebäude soll ca. 8 m betragen. Die Autozufahrt zum Wohngebäude ist bereits bestehend und am Ende der Zufahrt in der nordöstlichen Ecke der Parzelle befinden sich zwei bestehende Parkplätze.