Mit Entscheid vom 18. Mai 2021 erteilte die Stadt Burgdorf dem Bauvorhaben den Bauabschlag und verweigerte die Ausnahmebewilligung für das Unterschreiten des Strassenabstands. 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 31. Mai 2021 (Postaufgabe) Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen sinngemäss die Aufhebung des Entscheids vom 18. Mai 2021 und die Erteilung der Baubewilligung. 1/10 BVD 110/2021/91