2. Der Bauentscheid der Gemeinde Wilderswil vom 17. Mai 2021 wird von Amtes wegen aufgehoben. Die Sache wird zur Weiterbehandlung im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde Wilderswil zurückgewiesen. Dazu gehen die Vorakten zum Baugesuch vom 18. März 2021 zurück an die Gemeinde Wilderswil. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - C.________, eingeschrieben - Herrn D.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Wilderswil, Bauverwaltung, mit Beilage gemäss Ziff. 2, eingeschrieben - B.________, zur Kenntnis