__ ihren Einwand bereits im Baubewilligungsverfahren in ihrem Fachbericht hätte einbringen können und damit das Beschwerdeverfahren hätte vermeiden können, ihr Einwand in der Sache aber berechtigt ist. Dies hat zur Folge, dass die Gemeinde und der Beschwerdegegner mit Blick auf das Nichteintreten auf die Beschwerde obsiegen, in der Sache aber unterliegen. Für die B.________ bzw. die C.________ verhält es sich gerade umgekehrt. Aus diesem Grund wird auf die Erhebung von Verfahrenskosten verzichtet. 9 Bundesgesetz vom 24. Juni 1902 betreffend die elektrischen Schwach-und Starkstromanlagen (Elektrizitätsgesetz, EleG; SR 734.0)1