Allerdings wurde das vorliegende Bauvorhaben gestützt auf Art. 27 BewD nicht publiziert und in der Beschwerde wird geltend gemacht, die C.________ habe daher keine Gelegenheit zur Einsprache gehabt. Unterbleibt die Bekanntmachung des Bauvorhabens und ist der Bauentscheid bereits gefällt, kann die einspracheberechtigte Person oder Organisation noch Beschwerde erheben, sobald sie Kenntnis vom Bauvorhaben erlangt hat. Sie muss innert 30 Tagen seit Kenntnis die erforderlichen Vorkehren treffen.4