3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde Wilderswil beantragt in ihrer Stellungnahme vom 4. Juni 2021, die Beschwerde sei abzuweisen. Die mangelhafte Bearbeitung eines Baugesuchs innerhalb einer Fachstelle dürfe nicht zu Lasten eines Baubewilligen gehen. Der Beschwerdegegner beantragt in seiner Eingabe vom 4. Juni 2020 die Ablehnung der Beschwerde. Einerseits habe die B.________ Kenntnis vom Bauvorhaben gehabt, andererseits erlaubten die Überbauungsvorschriften explizit das Bauen unter der Hochspannungsleitung.